Eine masken- bzw. larventragende Zunft mit mindestens 15 Mitgliedern kann nach dem 5. Jahr der aktiven Teilnahme
an der Konstanzer Fasnacht als Gastzunft am Butzenlauf zugelassen werden.
Nach dem 8. Jahr aktiver Konstanzer Fasnacht endet die Probezeit als Gastzunft, und die Zunft kann den Antrag
auf Mitgliedschaft bei der "Gemeinschaft der maskentragenden Vereine und Zünfte e.V." beantragen.
Die Entscheidung über die Mitgliedschaft trifft die Mitgliederversammlung.