Aufnahmebedingungen für Konstanzer Narren

Nach dem 8. Jahr aktiver Konstanzer Fasnacht endet die Probezeit als Gastzunft, und die Zunft kann den Antrag auf Mitgliedschaft bei der "Gemeinschaft der maskentragenden Vereine und Zünfte e.V." beantragen.
Die Entscheidung über die Mitgliedschaft trifft die Mitgliederversammlung.
